Rechnung beanstandet
Eine Beanstandung lässt sich leichter bearbeiten, wenn zunächst der konkrete Anlass feststeht. Geht es um eine einzelne Position, um die Beschreibung einer Leistung oder um eine Erstattungsdifferenz?
Den Anlass festhalten
Notieren Sie, wer sich meldet, welche Rechnung und Position gemeint ist und wie die Frage genau lautet. Bewahren Sie die bisherige Korrespondenz zusammen mit der Rechnung auf. So muss die nächste Person den Fall nicht neu zusammensuchen.
Rechnung und vorhandene Dokumentation vergleichen
Prüfen Sie, ob die bezeichnete Position zur vorhandenen Dokumentation passt und ob Angaben fehlen oder unterschiedlich wiedergegeben sind. Fehlt eine fachliche Information, holen Sie die Klärung bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ein. Aus einer Rückfrage allein folgt weder, dass die Rechnung richtig noch dass sie falsch ist.
Die Antwort auf die konkrete Frage begrenzen
Halten Sie fest, welche Punkte geklärt wurden, wer fachlich Stellung genommen hat und was der fragenden Person noch mitgeteilt werden muss. Bei Streit über die Angemessenheit einer ärztlichen Honorarforderung können die Landesärztekammern im außergerichtlichen Bereich zuständig sein. Der passende Weg hängt vom Fall ab.